Unternehmen
Architekturbüro Dipl.-Ing. Jörg Spengler
Die Wahrnehmung von Berufsaufgaben der Architekten gemäß Art. 3 Abs. 1 i.V.m. Abs. 6 BauKaG, insbesondere die gestaltende, technische, wirtschaftliche, umweltgerechte und soziale Planung von Bauwerken sowie die Orts- und Stadtplanung sowie die Beratung, Betreuung und Vertretung des Auftraggebers in den mit der Planung, Ausführung und Steuerung des Vorhabens zusammenhängenden Angelegenheiten sowie die Überwachung der Ausführung und die Projektentwicklung. mehr ... zuletzt aktualisiert am 09. Oktober 2024