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2. Bundesliga: Köln erfüllt die Pflichtaufgabe gegen Aufsteiger SSV Ulm
Der 1. FC Köln hat sein Heimspiel gegen Aufsteiger SSV Ulm souverän für sich entschieden. Und auc... mehr ... 5. Oktober 2024
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Zum 6. Spieltag der 2. Bundesliga traf am 21.09.2024 die Mannschaft des 1. FC Nürnberg auf Hertha B... mehr ... 21. September 2024
Zum 4. Spieltag der 2. Bundesliga traf am 31.08.2024 die Mannschaft des 1. FC Nürnberg auf den 1. F... mehr ... 31. August 2024
Zum 2. Spieltag der 2. Bundesliga traf am 10.08.2024 die Mannschaft des 1. FC Nürnberg auf den FC S... mehr ... 10. August 2024
UmweltBank AG: Nürnberg (ots) - UmweltBank wächst stark im ersten Halbjahr 2024 und verzeichnet si... mehr ... 31. Juli 2024
TRIER. Am gestrigen Dienstagmittag, 16. Juli, nahm die Bundespolizei Trier einen 24-Jährigen im Sta... mehr ... 17. Juli 2024
Die für Steuerberatungsgesellschaften gesetzlich und
berufsrechtlich zulässigen Tätigkeiten gem. § 33
i.V.m. § 57 Abs 3 Steuerberatungsgesetz, Tätig-
keiten, die mit dem Beruf des Steuerberaters nicht
vereinbar sind, insbesondere gewerbliche Tätigkeiten
i.S.v. § 57 Abs. 4 Nr. 1 StBerG, wie z.B. Handels-
und Bankgeschäfte sind ausgeschlossen. Die Gesell-
schaft darf Zweigniederlassungen errichten, soweit
die berufsrechtlichen Voraussetzungen dafür erfüllt
sind (§ 34 StBerG). Leiter der Zweigniederlassung
muss ein Steuerberater sein, der seine berufsrecht-
liche Niederlassung am Ort der Zweigniederlassung
oder in deren Nahbereich hat.
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zuletzt aktualisiert am 09. Oktober 2024
Vermittlung des Abschlusses und Nachweis der
Gelegenheit zum Abschluß von Verträgen über
a) Versicherungen,
b) Darlehen,
c) den Erwerb von Anteilscheinen einer
Kapitalanlage- gesellschaft sowie von ausländischen
Investmentanteilen, die nach dem
Auslandinvestment-Gesetz vertrieben werden dürfen,
soweit die Voraussetzungen des § 2 Abs. 6 Satz 1 Nr.
8 KWG erfüllt sind, also soweit der Antragsteller
derartige Verträge ausschließlich zwischen Kunden
und einem Institut im Sinne des § 1 Abs. 1 b KWG -
Kredit und Finanzdienstleistungsinstitute-, einem
nach § 53 b Abs. 1 Satz 1 oder Abs. 7 KWG tätigen
Unternehmen, einem Unternehmen, das aufgrund einer
Rechtsverordnung nach § 53 c KWG gleichgestellt oder
freigestellt ist oder einer ausländischen
Investmentgesellschaft vermittelt bzw. nachweist,
keine weiteren Finanzdienstleistungen im Sinne von §
1 Abs.1a Satz 1 Nr. 1 - 4 KWG erbringt und nicht
befugt sind, sich im Zusammenhang mit dieser
Vermittlungs- und Nachweistätigkeit Eigentum oder
Besitz an Geldern, Anteilscheinen oder Anteilen von
Kunden zu verschaffen,
d) sonstigen öffentlich angebotenen
Vermögensanlagen, die für gemeinsame Rechnung der
Anleger verwaltet werden (insbesondere geschlossene
Immobilienfonds, stille Gesellschaftsanteile),
e) öffentlich angebotenen Anteilen einer
Kapitalgesellschaft (nur GmbH) oder Kommanditge-
sellschaft (z.B. bei geschlossenen Immobilienfonds).
Registrierungs-Nr.: D-XY6S-9Q2R8-96
Tätigkeitsart: Versicherungsmakler mit Erlaubnis nach § 34d Abs. 1 GewO.
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zuletzt aktualisiert am 09. Oktober 2024
Gegenstand des Unternehmens ist der Betrieb einer Kraftfahrzeugwerkstätte mit allen dazu gehörenden Serviceleistungen, der Verkauf von Fahrzeugteilen, die Fahrzeugvermietung und die Übernahme von Werkstattgarantien für gebrauchte Kraftfahrzeuge, die durch eine Versicherungsgesellschaft bzw. Dritte erfüllt werden. mehr ... zuletzt aktualisiert am 09. Oktober 2024