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Ein 20-jähriges Menschen stirbt bei einem Motorradunfall in Mittelfranken
Gemäß der aktuellen Ermittlungen fuhr er mit einer Gruppe von vier weiteren Motorradfahrern von La... mehr ... 21. Juli 2024
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Gemäß der aktuellen Ermittlungen fuhr er mit einer Gruppe von vier weiteren Motorradfahrern von La... mehr ... 21. Juli 2024
Vermittlung von Versicherungsverträgen und die Einbringung von sonstigen Dienstleistungen eines Versicherungsmaklers gemäß § 34 d GewO. mehr ... zuletzt aktualisiert am 09. Oktober 2024
Willkommen beim ASC Boxdorf, erleben Sie das abwechslungsreiche Sportprogramm wie
Fussball, Tischtennis, ZUMBA, Theater uvm., Zweck des Vereins:
1) Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des
Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung 1977 (AO 1977).
Eine Änderung im Status der Gemeinnützigkeit zeigt der Verein dem Bayerischen Landes-Sportverband e.V., den Fachverbänden seiner Abteilungen und dem für ihn
zuständigen Finanzamt für Körperschaft an.
(2) Der Vereinszweck besteht in der Förderung der Allgemeinheit auf dem Gebiet des Sports
und wird insbesondere verwirklicht durch:
- Abhaltung von geordneten Turn-, Sport- und Spielübungen,
- Durchführung von Versammlungen, Vorträgen, Kursen, sportlichen und kulturellen
Veranstaltungen,
- Ausbildung und Einsatz von sachgemäß vorgebildeten Übungsleitern.
(3) Der Verein ist selbstlos tätig; er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.
Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsgemäßen Zwecke verwendet werden.
Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins. Ausscheidende Mitglieder
haben keinerlei Ansprüche auf das Vereinsvermögen.
Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck des Vereins fremd sind, oder durch
unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.
(4) Der Verein ist politisch und konfessionell neutral.
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zuletzt aktualisiert am 09. Oktober 2024
Die Wahrnehmung von Berufsaufgaben der Architekten gemäß Art. 3 Abs. 1 i.V.m. Abs. 6 BauKaG, insbesondere die gestaltende, technische, wirtschaftliche, umweltgerechte und soziale Planung von Bauwerken sowie die Orts- und Stadtplanung sowie die Beratung, Betreuung und Vertretung des Auftraggebers in den mit der Planung, Ausführung und Steuerung des Vorhabens zusammenhängenden Angelegenheiten sowie die Überwachung der Ausführung und die Projektentwicklung. mehr ... zuletzt aktualisiert am 09. Oktober 2024