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An- und Verkauf und die Reparatur von Kraftfahr-
zeugen jeglicher Art und aller damit zusammen-
hängender Dienstleistungen. Gegenstand des Unter-
nehmens sind aber keine genehmigungspflichtigen
Tätigkeiten.
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zuletzt aktualisiert am 09. Oktober 2024
Vermittlung von Versicherungsverträgen sowie andere
Maklertätigkeiten, soweit sie nicht unter § 34c GewO
fallen oder sonst genehmigungsbedürftig sind, ferner
die Entwicklung und Verwirklichung von Beratungspro-
grammen einschl. der Erstellung von Design- und
Druckvorlagen für fremde Unternehmen.
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zuletzt aktualisiert am 09. Oktober 2024
(na), Die Unternehmensberatung, Vermarktung und Vermittlung von Produkten und Dienstleistungen im Bereich der Unternehmensberatung, insbesondere im HR-Beratungsbereich. Eine genehmigungspflichtige Beratungstätigkeit (insbesonderen in Rechts- oder Steuerangelegenheiten) ist nicht Gegenstand des Unternehmens.
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zuletzt aktualisiert am 09. Oktober 2024
die Vermittlung von Versicherungen und Finanzdienstleistungen, einschließlich Finanzberatung und Kontaktmanagement. Eine genehmigungspflichtige Beratungstätigkeit (insbesondere in Rechts- oder Steuerangelegenheiten) ist nicht Gegenstand des Unternehmens.
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zuletzt aktualisiert am 09. Oktober 2024