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Scoretex übernimmt Lizenz von Canyon Women Sportswear
Der Sportswear-Anbieter Scoretex/Home of Brands mit Sitz in Ottensoos bei Nürnberg erweitert sein M... mehr ... 18. Oktober 2024
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Der Sportswear-Anbieter Scoretex/Home of Brands mit Sitz in Ottensoos bei Nürnberg erweitert sein M... mehr ... 18. Oktober 2024
Handel und der Vertrieb von Industrie- und Ver-
brauchsgütern aller Art im In- und Ausland, die
Übernahme von Handelsvertretungen, der Erwerb, der
Verkauf sowie die sonstige Verwertung bzw. Ver-
mittlung von Konzessionen, Lizenzen, Patenten und
sonstigen gewerblichen Schutzrechten;
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zuletzt aktualisiert am 09. Oktober 2024
Entwicklung und Programmierung von EDV-Softwareprodukten sowie der Handel mit EDV-Hardware- und Softwareprodukten, ferner der Handel mit Computertechnik sowie elektronische Datenverarbeitung und Datenkommunikation jeder Art, die Erstellung von Datennetzen sowie Service und Support der Hard- und Software. Weiterhin die Erstellung, Installierung und der Vertrieb von EDV-Software sowie die damit verbundene Beratung, außerdem die Erarbeitung von Konzeptionen, Entwicklungen und Herstellung interaktiver Medien im Bereich offline und online, die Erstellung und Vermarktung von Software jeglicher Art sowie der Erwerb und die Verwertung von Lizenzen und anderweitiger Nutzungsrechte im Multimediabereich. mehr ... zuletzt aktualisiert am 09. Oktober 2024
(na), 1. der Ankauf und Verkauf von Grundstücken und
grundstücksgleichen Rechten, auch im eigenen Namen
und für fremde Rechnung,
2. die Vermittlung des Abschlusses von Verträgen und
der Nachweis der Gelegenheit zum Abschluß von Ver-
trägen über Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte,
gewerbliche Räume, Wohnräume und Darlehen,
3. die Anlage- und Abschlussvermittlung im Sinne des
§ 1 Absatz 1 a Satz 2 Nr. 1 und 2 KWG, beschränkt
auf Anteilscheine von Kapitalanlagegesellschaften
(inländischen Investmentfonds) und ausländischen
Investmentanteilen, die nach dem Auslandinvestment-
Gesetz vertrieben werden dürfen, und zwar aus-
schließlich für die in § 2 Absatz 6 Satz 1 N. 8 KWG
genannten Unternehmen, d.h. für lizenzierte Kredit-
bzw. Finanzdiensleitsungsinstitute oder Kapitalan-
lagegesellschaften bzw. ausländische Investment-
gesellschaften oder Zweigniederlassungen aus-
ländischer Kreditinstitute bzw. Wertpapierhandels-
unternehmen aus dem Europäischen Wirtschaftsraum,
die nach § 53 b Absatz 1 oder Absatz 7 KWG tätig
sein dürfen, wobei sich die Gesellschaft bei der
Erbringung dieser Finanzdienstleistungen nicht
Eigentum oder Besitz an Geldern, Anteilscheinen oder
Anteilen von Kunden verschaffen darf,
4. die Anlage und Abschlussvermittlung von
Bausparverträgen, Krediten, Vrsicherungen und von
gesellschaftsrechtlichen Beteiligungen mit Ausnahme
von Aktien (GmbH- KG- und GbR-Anteile),
5. die Vorbereitung oder Durchführung von Bauvor-
haben
a) als Bauherr im igenen Namen für eigene Rechnung
oder fremde Rechnung unter Verwendung von
Vermögenswerten von Erwerbern, Mietern, Pächtern
oder sonstigen Nutzungsberechtigten oder von
Bewerbern um Erwerbs- oder Nutzungsrechte,
b) als Baubetreuer im fremden Namen für fremde
Rechnung.
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zuletzt aktualisiert am 09. Oktober 2024