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Franken-Apotheke Apotheke
Betrieb der Franken-Apotheke, Verkauf von Arznei-
mitteln und anderen pharmazeutischen Artikeln
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zuletzt aktualisiert am 09. Oktober 2024
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Betrieb der Franken-Apotheke, Verkauf von Arznei-
mitteln und anderen pharmazeutischen Artikeln
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zuletzt aktualisiert am 09. Oktober 2024
Entwicklung, Produktion, Vertrieb, Im- und Export
von Spielwaren aller Art, insbesondere von Autorenn-
bahnen, funkgesteuerten Fahrzeugen und sonstigen
technischen Spielwaren, sowie von Konsumgütern, wie
z.B. Haushaltsgeräten; Ankauf, Entwicklung, Produk-
tion von und Handel mit für die Spielwaren- und Kon-
sumgüterproduktion geeigneten technischen Betriebs-
mitteln;
Tätigkeiten die einer besonderen behördlichen Geneh-
migung bedürfen oder für die Eintragung in die Heim-
werksrolle erforderlich ist, sind nicht Gegenstand
des Unternehmens;
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zuletzt aktualisiert am 09. Oktober 2024
Willkommen beim ASC Boxdorf, erleben Sie das abwechslungsreiche Sportprogramm wie
Fussball, Tischtennis, ZUMBA, Theater uvm., Zweck des Vereins:
1) Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des
Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung 1977 (AO 1977).
Eine Änderung im Status der Gemeinnützigkeit zeigt der Verein dem Bayerischen Landes-Sportverband e.V., den Fachverbänden seiner Abteilungen und dem für ihn
zuständigen Finanzamt für Körperschaft an.
(2) Der Vereinszweck besteht in der Förderung der Allgemeinheit auf dem Gebiet des Sports
und wird insbesondere verwirklicht durch:
- Abhaltung von geordneten Turn-, Sport- und Spielübungen,
- Durchführung von Versammlungen, Vorträgen, Kursen, sportlichen und kulturellen
Veranstaltungen,
- Ausbildung und Einsatz von sachgemäß vorgebildeten Übungsleitern.
(3) Der Verein ist selbstlos tätig; er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.
Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsgemäßen Zwecke verwendet werden.
Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins. Ausscheidende Mitglieder
haben keinerlei Ansprüche auf das Vereinsvermögen.
Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck des Vereins fremd sind, oder durch
unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.
(4) Der Verein ist politisch und konfessionell neutral.
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zuletzt aktualisiert am 09. Oktober 2024