Behrschmidt & Partner
Vermittlung von Verträgen über Versicherungen im Sinn des § 93 HGB (Versicherungsmakler); Vermittlung oder Nachweis der Gelegenheit zum Abschluß von Verträgen:
- über Darlehen,
- den Erwerb von Anteilscheinen einer Kapitalanlagegesellschaft,
- von ausländischen Investmentanteilen,
- von sonstigen öffentlich angebotenen Vermögensanlagen, die für gemeinsame Rechnung der Anleger verwaltet werden,
- von öffentlich angebotenen Anteilen an einer und von verbrieften Forderungen gegen eine Kapitalgesellschaft oder Kommanditgesellschaft;
Gegenstand sind aber keine Geschäfte, die der Genehmigung nach dem Kreditwesensgesetz bedürfen;