Arzmiller Generalvertr. Allianz
- die Vermittlung von Versicherungen und Bausparverträgen,- die Vermittlung des Abschlusses und der Nachweis der Gelegenheit zum Abschluss von Verträgen über Darlehen,
- die Vermittlung des Abschlusses von Verträgen über den Erwerb von Anteilscheinen einer Kapitalanlagegesellschaft (inländische Investmentanteile),
- die Vermittlung des Abschlusses von Verträgen über den Erwerb von ausländischen Investmentanteilen, die nach dem Auslandsinvestmentgesetz vertrieben werden dürfen,- die Vermittlung des Abschlusses von Verträgen über den Erwerb von sonstigen öffentlich angebotenen Vermögensanlagen,
- die Vermittlung des Abschlusses von Verträgen über den Erwerb von öffentlich angebotenen Anteilen an einer und von verbrieften Forderungen gegen eine Kapitalgesellschaft (nur GmbH) oder KG,
- Anlageberatung im Sinne der Bereichsausnahme nach § 2 Abs.6 Satz 1 Nr.8 des Kreditwesengesetzes.