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Wohnungsbürgermeister Dr. Ahmed begrüßt neue Förderung für Familien 

Der Traum vom Eigenheim wird für Familien mit niedrigen und durchschnittlichen Einkommen einfacher realisierbar. Förderberechtigte Haushalte mit Kindern können seit Mai 2026 für den Erwerb eines Familienheims oder einer Eigentumswohnung im Rahmen der bayerischen Wohnraumförderung einen Zuschuss von 5 000 Euro pro Kind erhalten. Dieser Zuschuss kann im Zuge des bayerischen Zinsverbilligungsprogramms der BayernLabo beantragt werden.
Der neue Bürgermeister für Wohnen, Bauen und Planen, Dr. Nasser Ahmed, begrüßt die Änderungen des Freistaats Bayern: „Für viele Familien ist der Traum vom eigenen Zuhause in den letzten Jahren immer schwerer erreichbar geworden. Die neuen Zuschüsse und die niedrigere Eigenkapitalquote sind deshalb gute Signale. Soziale Wohnungspolitik bedeutet für mich: mehr bezahlbare Mietwohnungen – und bessere Chancen auf Eigentum für Familien.“
Antragsberechtigt sind Familien, deren bereinigtes Jahreseinkommen die Einkommensgrenze nach Artikel 11 Bayerisches Wohnraumfördergesetz nicht überschreitet. Die Höhe der Einkommensgrenze bemisst sich anhand der Anzahl der zum Haushalt gehörenden Personen. Beispielsweise liegt die Einkommensgrenze für eine Familie mit zwei Kindern bei 71 000 Euro. Das entspricht etwa einem Bruttojahreseinkommen von 102 700 Euro. Eine Kombination mit dem Zuschuss der Stadt Nürnberg im Rahmen des Programms „100 Häuser für 100 Familien“ ist möglich. Dieser Zuschuss beträgt für das erste Kind 10 000 Euro und für jedes weitere Kind 3 000 Euro.
Gleichzeitig wird der Anteil der Gesamtkosten, der durch Eigenkapital der Familien gedeckt werden muss, von bisher 20 auf 15 Prozent gesenkt. Beispielsweise mussten bei der Finanzierung eines Eigenheims mit Gesamtkosten von beispielsweise 500 000 Euro bisher mindestens 100 000 Euro als Eigenkapital erbracht werden. Durch die Senkung der Eigenkapitalquote reduziert sich dieser Betrag auf 75 000 Euro. Der städtische Zuschuss sowie der staatliche Kinderzuschuss können als Eigenkapital angerechnet werden.
Anträge können bei der Bewilligungsstelle für den geförderten Wohnungsbau beim Stab Wohnen im Geschäftsbereich des 3. Bürgermeisters an die E-Mail-Adresse Foerderung.Eigenwohnraum@stadt.nuernberg.de gestellt werden.
Informationen zur Eigenwohnraumförderung online unter nuernberg.de/internet/wohnen/eigenheime_wohnungen.html und https://bayernlabo.de/eigenwohnraum/eigenheimfinanzierung

Hier finden Sie den kompletten Artikel:

Fakten

  • Der Traum vom eigenen Zuhause ist für Familien mit niedrigen und durchschnittlichen Einkommen einfacher realisierbar.
  • Förderberechtigte Haushalte mit Kindern können seit Mai 2026 für den Erwerb eines Familienheims oder einer Eigentumswohnung einen Zuschuss von 5 000 Euro pro Kind erhalten.
  • Der neue Bürgermeister für Wohnen, Bauen und Planen, Dr. Nasser Ahmed, begrüßt die Änderungen des Freistaats Bayern.
  • Soziale Wohnungspolitik bedeutet für mich: mehr bezahlbare Mietwohnungen – und bessere Chancen auf Eigentum für Familien.
  • Familien, deren bereinigtes Jahreseinkommen die Einkommensgrenze nach Artikel 11 Bayerisches Wohnraumfördergesetz nicht überschreitet, sind antragsberechtigt.
  • Die Höhe der Einkommensgrenze bemisst sich anhand der Anzahl der zum Haushalt gehörenden Personen.
  • Eine Familie mit zwei Kindern hat ein Einkommen von 71 000 Euro, was etwa einem Bruttojahreseinkommen von 102 700 Euro entspricht.
  • Der städtische Zuschuss sowie der staatliche Kinderzuschuss können als Eigenkapital angerechnet werden.
  • Anträge können bei der Bewilligungsstelle für den geförderten Wohnungsbau beim Stab Wohnen im Geschäftsbereich des 3. Bürgermeisters an die E-Mail-Adresse Foerderung.Eigenwohnraum@stadt.nuernberg.de gestellt werden.
  • Informationen zur Eigenwohnraumförderung online unter nuernberg.de/internet/wohnen/eigenheime_wohnungen.html und https://bayernlabo.de/eigenwohnraum/eigenheimfinanzierung
  • Die Änderungen des Freistaats Bayern traten am 1. Mai 2026 in Kraft.
  • Die neue Regelung gilt für den Erwerb eines Familienheims oder einer Eigentumswohnung im Rahmen der bayerischen Wohnraumförderung.
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