Die Juweliere Banki sind Ihr kompetenter Partner rund um den Handel mit hochwertigen Schmuckstücken und Edelmetallen., Die Juweliere Banki sind Ihr kompetenter Partner rund um den Handel mit hochwertigen Schmuckstücken und Edelmetallen.
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zuletzt aktualisiert am 04. Mai 2022
Ihr starker Partner in Sachen Pfandkredit. Wir beleihen Ihre Wertsachen gegen Bares. Seit 1986 ist das Leihhaus am Hauptbahnhof Nürnberg für Sie da., Ihr starker Partner in Sachen Pfandkredit. Wir beleihen Ihre Wertsachen gegen Bares. Seit 1986 ist das Leihhaus am Hauptbahnhof Nürnberg für Sie da.
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zuletzt aktualisiert am 05. Mai 2022
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zuletzt aktualisiert am 04. Mai 2022
Die Juweliere Banki sind vor über 25 Jahren mit einem neuen Konzept für ihre Kunden angetreten. Denn warum soll ein Traumstück nicht auch zu einem Schnäppchenpreis zu haben sein?, Beteiligung an Gesellschaften und die Beratung und Erbringung von Geschäftsführungsdienstleistungen.
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zuletzt aktualisiert am 09. Oktober 2024
Polster, Polsterei, Nürnberg, Norbert Schnell, Sattlerei, Aufpolstern und Neubeziehen: Sofa, Sessel, Stühle, Eckbänke, Hocker, Liegen, Betten, Wohnmobile, Motorradbänke, Neubezug, Sofa, Couch, Sessel, Eckbank, Sattlerei, chippendale, Restauration, Restau, Polster, Polsterei, Nürnberg, Norbert Schnell, Sattlerei, Aufpolstern und Neubeziehen: Sofa, Sessel, Stühle, Eckbänke, Hocker, Liegen, Betten, Wohnmobile, Motorradbänke, Neubezug, Sofa, Couch, Sessel, Eckbank, Sattlerei, chippendale, Restauration, Restaurieren, Neuanfertigung von Polstermöbeln, Sofas nach Maß, Hocker, Bänke, Betten, Stühle, Liegen, Outdoorkissen, Outdoormöbel, Schiffpolster, Wohnmobilbezüge, Bootverkleidungen, Büro- und Praxisräume, Behandlungsstühle, Bürostühle, Wartezimmerstühle, Frisöreinrichtungen, Individuelle Loungemöbel, Bar- und Wandverkleidungen, Betten und Einrichtungen für Ihr Hotel, Diskothekenausstattung, Gastronomie, Klassische Polsterarbeiten, Schnürungen, Afrik und Rosshaararbeiten, antike Möbel neu aufarbeiten, Matratzen
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zuletzt aktualisiert am 09. Oktober 2024
Gegenstand des Unternehmens ist die Entwicklung von Software und Datenbanken, Programmierung von Internetseiten, Netzwerkbetreuung sowie die Projektarbeit vor Ort und Schulung.
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zuletzt aktualisiert am 09. Oktober 2024
Die für Steuerberatungsgesellschaften gesetzlich und
berufsrechtlich zulässigen Tätigkeiten gem. § 33
i.V.m.§ 57 Abs. 3 Steuerberatungsgesetz.
Tätigkeiten, die mit dem Beruf des Steuerberaters
nicht vereinbar sind, insbesondere gewerbliche
Tätigkeiten i.S.v. § 57 Abs. 4 Nr. 1 StBerG, wie
z.B. Handels- und Bankgeschäfte, sind ausge-
schlossen.
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zuletzt aktualisiert am 09. Oktober 2024
Bilanzbesprechung, Herbstgespräch, Experten-Netzwerk, Das Finanzamt will, die Bank will, die Familie will. Was aber wollen Sie? Wir hören Ihnen zu, verstehen und handeln, aktiv und kreativ. Für Sie und Ihre Zukunft Mit unserem gesamten Netzwerk., Bilanzbesprechung, Herbstgespräch, Experten-Netzwerk, Das Finanzamt will, die Bank will, die Familie will. Was aber wollen Sie? Wir hören Ihnen zu, verstehen und handeln, aktiv und kreativ. Für Sie und Ihre Zukunft Mit unserem gesamten Netzwerk.
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zuletzt aktualisiert am 09. Oktober 2024
Die Vermittlung des Abschlusses von Verträgen über den Erwerb von Anteilscheinen einer Kapitalanlagegesellschaft, von ausländischen Investmentanteilen, von sonstigen öffentlich angebotenen Vermögensanlagen, die für gemeinsame Rechnung der Anlager verwaltet werden, oder von öffentlich angebotenen Anteilen an einer und von verbrieften Forderungen gegen eine Kapitalgesellschaft oder Kommanditgesellschaft (§ 34 c Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 GewO). Der Unternehmensgegenstand umfasst nicht Bank- oder Finanzdienstleistungsgeschäfte für die eine Erlaubnis der Bundesanstalt für Finanz- dienstleistungsaufsicht nach § 32 Kreditwesengesetz erforderlich ist. Rechts- und Steuerberatung sind nicht Gegenstand des Unterenehmens.
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zuletzt aktualisiert am 09. Oktober 2024
Die für Steuerberatungsgesellschaften gesetzlich und
berufsrechtlich zulässigen Tätigkeiten gem. § 33
i.V.m. § 57 Abs 3 Steuerberatungsgesetz, Tätig-
keiten, die mit dem Beruf des Steuerberaters nicht
vereinbar sind, insbesondere gewerbliche Tätigkeiten
i.S.v. § 57 Abs. 4 Nr. 1 StBerG, wie z.B. Handels-
und Bankgeschäfte sind ausgeschlossen. Die Gesell-
schaft darf Zweigniederlassungen errichten, soweit
die berufsrechtlichen Voraussetzungen dafür erfüllt
sind (§ 34 StBerG). Leiter der Zweigniederlassung
muss ein Steuerberater sein, der seine berufsrecht-
liche Niederlassung am Ort der Zweigniederlassung
oder in deren Nahbereich hat.
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zuletzt aktualisiert am 09. Oktober 2024