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BDO eröffnet neues Office in Nürnberg
BDO AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft: Nürnberg (ots) - Zum 1. Juli 2024 ist BDO auch in der Metr... mehr ... 1. Juli 2024
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BDO AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft: Nürnberg (ots) - Zum 1. Juli 2024 ist BDO auch in der Metr... mehr ... 1. Juli 2024
mehr ... zuletzt aktualisiert am 20. Februar 2022
Steuerberatungsgesellschaft mehr ... zuletzt aktualisiert am 09. Oktober 2024
Steuerberatungsgesellschaft; Durchführung von Treu-
handgeschäften;
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zuletzt aktualisiert am 09. Oktober 2024
Gegenstand des Unternehmens ist die geschäftsmäßige Hilfeleistung in Steuersachen sowie die damit vereinbaren Tätigkeiten gem. § 33 i.V. m. § 57 Abs. 3 StBerG, insbesondere die Beratung von Angehörigen der Heilberufe. mehr ... zuletzt aktualisiert am 09. Oktober 2024
Privatpraxis für Allgemeinmedizin und Naturheilverfahren Dr. Anton, Nürnberg., Steuerberatungsgesellschaft unter der Bezeichnung Maifeld & Partner;
die ursprüngliche Gründung erfolgte durch Anton Maifeld;
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zuletzt aktualisiert am 09. Oktober 2024
Die für Steuerberatungsgesellschaften gesetzlich und
berufsrechtlich zulässigen Tätigkeiten gem. § 33
i.V.m.§ 57 Abs. 3 Steuerberatungsgesetz.
Tätigkeiten, die mit dem Beruf des Steuerberaters
nicht vereinbar sind, insbesondere gewerbliche
Tätigkeiten i.S.v. § 57 Abs. 4 Nr. 1 StBerG, wie
z.B. Handels- und Bankgeschäfte, sind ausge-
schlossen.
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zuletzt aktualisiert am 09. Oktober 2024
Die Erstattung wissenschaftlich begründeter Gut-
achten, die unentgeltliche Hilfeleistung in Steuer-
sachen für Angehörige im Sinne des § 15 der Abgaben-
ordnung, die Durchführung mechanischer Arbeitsgänge
bei der Führung von Büchern und Aufzeichnungen, die
für die Besteuerung von Bedeutung sind. Hierzu
gehören nicht das Kontieren von Belegen und das
Erteilen von Buchungsanweisungen, das Buchen
laufender Geschäftsvorfälle, die laufende
Lohnabrechung und das Fertigen der Lohnsteuer-
Anmeldung, soweit diese Tätigkeiten verantwortlich
durch Personen erbracht werden, die nach Bestehen
der Abschlußprüfung in einem kaufmännischen Aus-
bildungsberuf oder nach Erwerb einer gleichwertigen
Vorbildung mindesten drei Jahre auf dem Gebiet des
Buchhaltungswesens in einem Umfang von mindestens 16
Wochenstunden praktisch tätig gewesen sind.
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zuletzt aktualisiert am 09. Oktober 2024
Die für Steuerberatungsgesellschaften gesetzlich und
berufsrechtlich zulässigen Tätigkeiten gem. § 33
i.V.m. § 57 Abs 3 Steuerberatungsgesetz, Tätig-
keiten, die mit dem Beruf des Steuerberaters nicht
vereinbar sind, insbesondere gewerbliche Tätigkeiten
i.S.v. § 57 Abs. 4 Nr. 1 StBerG, wie z.B. Handels-
und Bankgeschäfte sind ausgeschlossen. Die Gesell-
schaft darf Zweigniederlassungen errichten, soweit
die berufsrechtlichen Voraussetzungen dafür erfüllt
sind (§ 34 StBerG). Leiter der Zweigniederlassung
muss ein Steuerberater sein, der seine berufsrecht-
liche Niederlassung am Ort der Zweigniederlassung
oder in deren Nahbereich hat.
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zuletzt aktualisiert am 09. Oktober 2024
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