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Niederländisches Non-Food-Discounter, Niederländisches Non-Food-Discounter mehr ... zuletzt aktualisiert am 17. November 2022
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Niederländisches Non-Food-Discounter, Niederländisches Non-Food-Discounter mehr ... zuletzt aktualisiert am 17. November 2022
Es handelt sich um eine Zweigniederlassung der Firma
Acp Service and Consulting, Inc., mit dem Sitz in
Cheyenne, Wyoming, USA.
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zuletzt aktualisiert am 09. Oktober 2024
auto domicil Nürnberg GmbH : Citroën Partner in Nürnberg, auto domicil Nürnberg GmbH : Citroën Partner in Nürnberg mehr ... zuletzt aktualisiert am 09. Oktober 2024
mehr ... zuletzt aktualisiert am 09. Oktober 2024
(na), Das Unternehmen betreibt Finanzdienstleistungen i.S. des § 1 Abs. 1 a Satz 2 KWG und zwar ausschließlich die Anlage und/oder Abschlussvermittlung i. S. des § 1 Abs. 1 a Satz 2 N. 1 und 2 KWG, von Anteilsscheinen von Kapitalanlagegesellschaften (inländische Investmentfonds) oder ausländischen Investmentanteilen, die nach dem Auslandsinvestmentgesetz vertrieben werden dürfen, für die in § 2 Abs. 6 Satz 1 Nr. 8 KWG genannten Unternehmen, d.h. lizensierte Kredit- bzw. Investmentgesellschaften und/oder Kapitalanlagegesellschaften bzw. ausländischen Investmentgesellschaften und/oder Zweigniederlassungen ausländischer Kreditinstitute bzw. Wertpapierhandelsunternehmen aus dem europäischen Wirtschaftsraum, die nach dem § 53 b Abs. 1 Satz 1 oder Abs. 7 KWG tätig sein dürfen. Die Gesellschaft ist nicht befugt, sich bei der Erbringung dieser Finanzdienstleistung Eigentum oder Besitz an Geldern, Anteilsscheinen oder Anteilen von Kunden zu verschaffen. Zudem bietet das Unternehmen anderen Unternehmen die Zusammenarbeit bei der Anlage und/oder Abschlussvermittlung von Anteilsscheinen von Kapitalanlegegesellschaften (inländische Investmentfonds) oder ausländischen Investmentanteilen an. Zudem betreibt die Gesellschaft die Vermittlung und Betreuung von Versicherungen aller Art, Bausparverträgen und Beteiligungen sowie sämtliche dazugehörigen Dienstleistungen. mehr ... zuletzt aktualisiert am 09. Oktober 2024
Die für Steuerberatungsgesellschaften gesetzlich und
berufsrechtlich zulässigen Tätigkeiten gem. § 33
i.V.m. § 57 Abs 3 Steuerberatungsgesetz, Tätig-
keiten, die mit dem Beruf des Steuerberaters nicht
vereinbar sind, insbesondere gewerbliche Tätigkeiten
i.S.v. § 57 Abs. 4 Nr. 1 StBerG, wie z.B. Handels-
und Bankgeschäfte sind ausgeschlossen. Die Gesell-
schaft darf Zweigniederlassungen errichten, soweit
die berufsrechtlichen Voraussetzungen dafür erfüllt
sind (§ 34 StBerG). Leiter der Zweigniederlassung
muss ein Steuerberater sein, der seine berufsrecht-
liche Niederlassung am Ort der Zweigniederlassung
oder in deren Nahbereich hat.
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zuletzt aktualisiert am 09. Oktober 2024