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Nürnberger Traumtore beim Testspiel-Sieg über Blackburn
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Gegenstand des Unternehmens ist
- Handel mit Immobilien aller Art;
- Hausverwaltung sowie
- Wirtschaftsberatung im Zusammenhang mit Immobilien, nicht jedoch Rechts- oder Steuerberatung;
- Verwaltung eigenen Vermögens;
- gewerbsmäßige Vermittlung des Abschlusses von Verträgen über Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte, gewerbliche Räume, Wohnräume oder Dahrlehen sowie der Nachweis über die Gelegenheit zum Abschluss solcher Verträge.
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zuletzt aktualisiert am 09. Oktober 2024
Herzlich Willkommen bei Ihrer Allianz Versicherungsagentur in 90449 Nürnberg, Gebersdorfer Str. 264. Die Generalvertretung THOMAS ARZMILLER bietet umfassende Beratung und Angebote zu Versicherung, Vorsorge und Vermögen in 90449 Nürnberg und Umgebung. A, - die Vermittlung von Versicherungen und Bausparverträgen,- die Vermittlung des Abschlusses und der Nachweis der Gelegenheit zum Abschluss von Verträgen über Darlehen,
- die Vermittlung des Abschlusses von Verträgen über den Erwerb von Anteilscheinen einer Kapitalanlagegesellschaft (inländische Investmentanteile),
- die Vermittlung des Abschlusses von Verträgen über den Erwerb von ausländischen Investmentanteilen, die nach dem Auslandsinvestmentgesetz vertrieben werden dürfen,- die Vermittlung des Abschlusses von Verträgen über den Erwerb von sonstigen öffentlich angebotenen Vermögensanlagen,
- die Vermittlung des Abschlusses von Verträgen über den Erwerb von öffentlich angebotenen Anteilen an einer und von verbrieften Forderungen gegen eine Kapitalgesellschaft (nur GmbH) oder KG,
- Anlageberatung im Sinne der Bereichsausnahme nach § 2 Abs.6 Satz 1 Nr.8 des Kreditwesengesetzes.
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zuletzt aktualisiert am 09. Oktober 2024
(na), Das Unternehmen betreibt Finanzdienstleistungen i.S. des § 1 Abs. 1 a Satz 2 KWG und zwar ausschließlich die Anlage und/oder Abschlussvermittlung i. S. des § 1 Abs. 1 a Satz 2 N. 1 und 2 KWG, von Anteilsscheinen von Kapitalanlagegesellschaften (inländische Investmentfonds) oder ausländischen Investmentanteilen, die nach dem Auslandsinvestmentgesetz vertrieben werden dürfen, für die in § 2 Abs. 6 Satz 1 Nr. 8 KWG genannten Unternehmen, d.h. lizensierte Kredit- bzw. Investmentgesellschaften und/oder Kapitalanlagegesellschaften bzw. ausländischen Investmentgesellschaften und/oder Zweigniederlassungen ausländischer Kreditinstitute bzw. Wertpapierhandelsunternehmen aus dem europäischen Wirtschaftsraum, die nach dem § 53 b Abs. 1 Satz 1 oder Abs. 7 KWG tätig sein dürfen. Die Gesellschaft ist nicht befugt, sich bei der Erbringung dieser Finanzdienstleistung Eigentum oder Besitz an Geldern, Anteilsscheinen oder Anteilen von Kunden zu verschaffen. Zudem bietet das Unternehmen anderen Unternehmen die Zusammenarbeit bei der Anlage und/oder Abschlussvermittlung von Anteilsscheinen von Kapitalanlegegesellschaften (inländische Investmentfonds) oder ausländischen Investmentanteilen an. Zudem betreibt die Gesellschaft die Vermittlung und Betreuung von Versicherungen aller Art, Bausparverträgen und Beteiligungen sowie sämtliche dazugehörigen Dienstleistungen. mehr ... zuletzt aktualisiert am 09. Oktober 2024
Vermittlung von Versicherungen und Bausparverträgen;
Vermittlung des Abschlusses und Nachweis der Gelegenheit zum Abschluss von Verträgen über Darlehen, Erwerb von Anteilsscheinen einer Kapitalanlagegesellschaft, Erwerb von ausländischen Investmentanteilen;
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zuletzt aktualisiert am 09. Oktober 2024
Die Vermittlung des Abschlusses von Verträgen über den Erwerb von Anteilscheinen einer Kapitalanlagegesellschaft, von ausländischen Investmentanteilen, von sonstigen öffentlich angebotenen Vermögensanlagen, die für gemeinsame Rechnung der Anlager verwaltet werden, oder von öffentlich angebotenen Anteilen an einer und von verbrieften Forderungen gegen eine Kapitalgesellschaft oder Kommanditgesellschaft (§ 34 c Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 GewO). Der Unternehmensgegenstand umfasst nicht Bank- oder Finanzdienstleistungsgeschäfte für die eine Erlaubnis der Bundesanstalt für Finanz- dienstleistungsaufsicht nach § 32 Kreditwesengesetz erforderlich ist. Rechts- und Steuerberatung sind nicht Gegenstand des Unterenehmens. mehr ... zuletzt aktualisiert am 09. Oktober 2024
Vermittlung des Abschlusses und Nachweis der
Gelegenheit zum Abschluß von Verträgen über
a) Versicherungen,
b) Darlehen,
c) den Erwerb von Anteilscheinen einer
Kapitalanlage- gesellschaft sowie von ausländischen
Investmentanteilen, die nach dem
Auslandinvestment-Gesetz vertrieben werden dürfen,
soweit die Voraussetzungen des § 2 Abs. 6 Satz 1 Nr.
8 KWG erfüllt sind, also soweit der Antragsteller
derartige Verträge ausschließlich zwischen Kunden
und einem Institut im Sinne des § 1 Abs. 1 b KWG -
Kredit und Finanzdienstleistungsinstitute-, einem
nach § 53 b Abs. 1 Satz 1 oder Abs. 7 KWG tätigen
Unternehmen, einem Unternehmen, das aufgrund einer
Rechtsverordnung nach § 53 c KWG gleichgestellt oder
freigestellt ist oder einer ausländischen
Investmentgesellschaft vermittelt bzw. nachweist,
keine weiteren Finanzdienstleistungen im Sinne von §
1 Abs.1a Satz 1 Nr. 1 - 4 KWG erbringt und nicht
befugt sind, sich im Zusammenhang mit dieser
Vermittlungs- und Nachweistätigkeit Eigentum oder
Besitz an Geldern, Anteilscheinen oder Anteilen von
Kunden zu verschaffen,
d) sonstigen öffentlich angebotenen
Vermögensanlagen, die für gemeinsame Rechnung der
Anleger verwaltet werden (insbesondere geschlossene
Immobilienfonds, stille Gesellschaftsanteile),
e) öffentlich angebotenen Anteilen einer
Kapitalgesellschaft (nur GmbH) oder Kommanditge-
sellschaft (z.B. bei geschlossenen Immobilienfonds).
Registrierungs-Nr.: D-XY6S-9Q2R8-96
Tätigkeitsart: Versicherungsmakler mit Erlaubnis nach § 34d Abs. 1 GewO.
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zuletzt aktualisiert am 09. Oktober 2024
(na), 1. der Ankauf und Verkauf von Grundstücken und
grundstücksgleichen Rechten, auch im eigenen Namen
und für fremde Rechnung,
2. die Vermittlung des Abschlusses von Verträgen und
der Nachweis der Gelegenheit zum Abschluß von Ver-
trägen über Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte,
gewerbliche Räume, Wohnräume und Darlehen,
3. die Anlage- und Abschlussvermittlung im Sinne des
§ 1 Absatz 1 a Satz 2 Nr. 1 und 2 KWG, beschränkt
auf Anteilscheine von Kapitalanlagegesellschaften
(inländischen Investmentfonds) und ausländischen
Investmentanteilen, die nach dem Auslandinvestment-
Gesetz vertrieben werden dürfen, und zwar aus-
schließlich für die in § 2 Absatz 6 Satz 1 N. 8 KWG
genannten Unternehmen, d.h. für lizenzierte Kredit-
bzw. Finanzdiensleitsungsinstitute oder Kapitalan-
lagegesellschaften bzw. ausländische Investment-
gesellschaften oder Zweigniederlassungen aus-
ländischer Kreditinstitute bzw. Wertpapierhandels-
unternehmen aus dem Europäischen Wirtschaftsraum,
die nach § 53 b Absatz 1 oder Absatz 7 KWG tätig
sein dürfen, wobei sich die Gesellschaft bei der
Erbringung dieser Finanzdienstleistungen nicht
Eigentum oder Besitz an Geldern, Anteilscheinen oder
Anteilen von Kunden verschaffen darf,
4. die Anlage und Abschlussvermittlung von
Bausparverträgen, Krediten, Vrsicherungen und von
gesellschaftsrechtlichen Beteiligungen mit Ausnahme
von Aktien (GmbH- KG- und GbR-Anteile),
5. die Vorbereitung oder Durchführung von Bauvor-
haben
a) als Bauherr im igenen Namen für eigene Rechnung
oder fremde Rechnung unter Verwendung von
Vermögenswerten von Erwerbern, Mietern, Pächtern
oder sonstigen Nutzungsberechtigten oder von
Bewerbern um Erwerbs- oder Nutzungsrechte,
b) als Baubetreuer im fremden Namen für fremde
Rechnung.
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zuletzt aktualisiert am 09. Oktober 2024
Versicherungsmakler in Nürnberg, Fürth, Erlangen und Gröbenzell. Welche Vorteile bietet mir die Arbeitsweise eines Versicherungsmakler Nürnberg?, Darlehensvermittlung, Vermittlung des Abschlusses und Nachweis der Gelegenheit zum Abschluss von Verträgen über den Erwerb von Anteilscheinen einer Kapitalanlagegesellschaft von ausländischen Investmentanteilen; Vermittlung von Versicherungen und Finanzanlagen unter der Bezeichnung "Ihr Maklerhaus".
Registrierungsnummer: D-0ST6-5EDK2-04
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zuletzt aktualisiert am 09. Oktober 2024