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Comoedia Mundi schlägt Theaterzelt am Main auf
lad www.comoedia-mundi.de Szenen aus der Geschichte von Comoedia Mundi, das seine Probebühne, die W... mehr ... 9. September 2024
3 Ergebnisse für Ihre Suche nach "Schloss"
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Nach einem geradlinigen Umschalten schloss Kanji Okunuki in der 20. Minute etwas glücklich ab. Elf ... mehr ... 2. August 2024
Nürnberg und Rothenburg ob der Tauber. Der Schloss-Urlaub führt in eine fast toskanische Topografi... mehr ... 24. Juni 2024
Metallverarbeitung und der Handel mit Metallprodukten; mehr ... zuletzt aktualisiert am 09. Oktober 2024
mehr ... zuletzt aktualisiert am 09. Oktober 2024
Die für Steuerberatungsgesellschaften gesetzlich und
berufsrechtlich zulässigen Tätigkeiten gem. § 33
i.V.m.§ 57 Abs. 3 Steuerberatungsgesetz.
Tätigkeiten, die mit dem Beruf des Steuerberaters
nicht vereinbar sind, insbesondere gewerbliche
Tätigkeiten i.S.v. § 57 Abs. 4 Nr. 1 StBerG, wie
z.B. Handels- und Bankgeschäfte, sind ausge-
schlossen.
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zuletzt aktualisiert am 09. Oktober 2024
Die für Steuerberatungsgesellschaften gesetzlich und
berufsrechtlich zulässigen Tätigkeiten gem. § 33
i.V.m. § 57 Abs 3 Steuerberatungsgesetz, Tätig-
keiten, die mit dem Beruf des Steuerberaters nicht
vereinbar sind, insbesondere gewerbliche Tätigkeiten
i.S.v. § 57 Abs. 4 Nr. 1 StBerG, wie z.B. Handels-
und Bankgeschäfte sind ausgeschlossen. Die Gesell-
schaft darf Zweigniederlassungen errichten, soweit
die berufsrechtlichen Voraussetzungen dafür erfüllt
sind (§ 34 StBerG). Leiter der Zweigniederlassung
muss ein Steuerberater sein, der seine berufsrecht-
liche Niederlassung am Ort der Zweigniederlassung
oder in deren Nahbereich hat.
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zuletzt aktualisiert am 09. Oktober 2024
Vermittlung des Abschlusses und Nachweis der
Gelegenheit zum Abschluß von Verträgen über
a) Versicherungen,
b) Darlehen,
c) den Erwerb von Anteilscheinen einer
Kapitalanlage- gesellschaft sowie von ausländischen
Investmentanteilen, die nach dem
Auslandinvestment-Gesetz vertrieben werden dürfen,
soweit die Voraussetzungen des § 2 Abs. 6 Satz 1 Nr.
8 KWG erfüllt sind, also soweit der Antragsteller
derartige Verträge ausschließlich zwischen Kunden
und einem Institut im Sinne des § 1 Abs. 1 b KWG -
Kredit und Finanzdienstleistungsinstitute-, einem
nach § 53 b Abs. 1 Satz 1 oder Abs. 7 KWG tätigen
Unternehmen, einem Unternehmen, das aufgrund einer
Rechtsverordnung nach § 53 c KWG gleichgestellt oder
freigestellt ist oder einer ausländischen
Investmentgesellschaft vermittelt bzw. nachweist,
keine weiteren Finanzdienstleistungen im Sinne von §
1 Abs.1a Satz 1 Nr. 1 - 4 KWG erbringt und nicht
befugt sind, sich im Zusammenhang mit dieser
Vermittlungs- und Nachweistätigkeit Eigentum oder
Besitz an Geldern, Anteilscheinen oder Anteilen von
Kunden zu verschaffen,
d) sonstigen öffentlich angebotenen
Vermögensanlagen, die für gemeinsame Rechnung der
Anleger verwaltet werden (insbesondere geschlossene
Immobilienfonds, stille Gesellschaftsanteile),
e) öffentlich angebotenen Anteilen einer
Kapitalgesellschaft (nur GmbH) oder Kommanditge-
sellschaft (z.B. bei geschlossenen Immobilienfonds).
Registrierungs-Nr.: D-XY6S-9Q2R8-96
Tätigkeitsart: Versicherungsmakler mit Erlaubnis nach § 34d Abs. 1 GewO.
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Die Erbringung von Unternehmens- und Managementberatung, die Durchführung von Verwaltungsarbeiten (insbesondere die Lohn- und Finanzbuchhaltung) und Schulungen. Rechts- und Steuerberatung ist ausdrücklich ausgeschlossen. mehr ... zuletzt aktualisiert am 09. Oktober 2024
Betrieb eines japanischen Restaurants, speziell
Zubereitung von "Sushi".
Ein Straßenverkauf ist angeschlossen.
Partyservice und Veranstaltung von Kochkursen;
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(na), Groß- und Einzelhandel, IBM-Advanced Partner und Lenovo (Lenovo Store), IT-Systemhaus für Mittelstandskunden, angeschlossenes "Notebook-Center-Nürnberg"; ERP-Lösungsanbieter (SAGE); mehr ... zuletzt aktualisiert am 09. Oktober 2024