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Pressemitteilung: Schöller-Symposium am 18. Oktober 2024 informiert über Sinne im Alter
Klinikum Nürnberg: Mit zunehmendem Lebensalter kann es mit dem Hören, Sehen und Fühlen Probleme ... mehr ... 7. Oktober 2024
2 Ergebnisse für Ihre Suche nach "Sinne"
Klinikum Nürnberg: Mit zunehmendem Lebensalter kann es mit dem Hören, Sehen und Fühlen Probleme ... mehr ... 7. Oktober 2024
Seit 2000 pilgern jährlich Zehntausende zum Fest der Sinne in den Luitpoldhain. Jonathan Darlington... mehr ... 2. August 2024
Das Erfahrungsfeld Nürnberg ist ein interaktiver Aktionsparcours für alle Altersstufen. Erlebnisstationen verheißen Spiel, Spaß und Entdeckungsfreude. Auch im Veranstaltungsprogramm ist Spannendes geboten. Newsletter und Gewinnspiele zum Mitmachen., Das Erfahrungsfeld Nürnberg ist ein interaktiver Aktionsparcours für alle Altersstufen. Erlebnisstationen verheißen Spiel, Spaß und Entdeckungsfreude. Auch im Veranstaltungsprogramm ist Spannendes geboten. Newsletter und Gewinnspiele zum Mitmachen. mehr ... zuletzt aktualisiert am 09. Oktober 2024
(na), Kommen Sie in unseren Salon und genießen Sie eine Reise der Sinne. Lassen Sie den Stress des Alltags bei einer »Anti-Stress«-Kopfmassage
einem Treatment oder bei einer Handmassage hinter sich.
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zuletzt aktualisiert am 09. Oktober 2024
Herzlich Willkommen bei Ihrer Allianz Versicherungsagentur in 90449 Nürnberg, Gebersdorfer Str. 264. Die Generalvertretung THOMAS ARZMILLER bietet umfassende Beratung und Angebote zu Versicherung, Vorsorge und Vermögen in 90449 Nürnberg und Umgebung. A, - die Vermittlung von Versicherungen und Bausparverträgen,- die Vermittlung des Abschlusses und der Nachweis der Gelegenheit zum Abschluss von Verträgen über Darlehen,
- die Vermittlung des Abschlusses von Verträgen über den Erwerb von Anteilscheinen einer Kapitalanlagegesellschaft (inländische Investmentanteile),
- die Vermittlung des Abschlusses von Verträgen über den Erwerb von ausländischen Investmentanteilen, die nach dem Auslandsinvestmentgesetz vertrieben werden dürfen,- die Vermittlung des Abschlusses von Verträgen über den Erwerb von sonstigen öffentlich angebotenen Vermögensanlagen,
- die Vermittlung des Abschlusses von Verträgen über den Erwerb von öffentlich angebotenen Anteilen an einer und von verbrieften Forderungen gegen eine Kapitalgesellschaft (nur GmbH) oder KG,
- Anlageberatung im Sinne der Bereichsausnahme nach § 2 Abs.6 Satz 1 Nr.8 des Kreditwesengesetzes.
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zuletzt aktualisiert am 09. Oktober 2024
Die Erstattung wissenschaftlich begründeter Gut-
achten, die unentgeltliche Hilfeleistung in Steuer-
sachen für Angehörige im Sinne des § 15 der Abgaben-
ordnung, die Durchführung mechanischer Arbeitsgänge
bei der Führung von Büchern und Aufzeichnungen, die
für die Besteuerung von Bedeutung sind. Hierzu
gehören nicht das Kontieren von Belegen und das
Erteilen von Buchungsanweisungen, das Buchen
laufender Geschäftsvorfälle, die laufende
Lohnabrechung und das Fertigen der Lohnsteuer-
Anmeldung, soweit diese Tätigkeiten verantwortlich
durch Personen erbracht werden, die nach Bestehen
der Abschlußprüfung in einem kaufmännischen Aus-
bildungsberuf oder nach Erwerb einer gleichwertigen
Vorbildung mindesten drei Jahre auf dem Gebiet des
Buchhaltungswesens in einem Umfang von mindestens 16
Wochenstunden praktisch tätig gewesen sind.
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zuletzt aktualisiert am 09. Oktober 2024
Groß- und Einzelhandel mit Maschinen, Anlagen und Luftreinigungssystemen, Multimedia- und Kommunikationsartikeln und Wasserbetten sowie sonstigen Waren, soweit hierzu keine Genehmigung erforderlich ist, sowie Erbringung von Serviceleistungen hierzu. Gegenstand des Unternehmens sind aber keine Tätigkeiten im Sinne der Handwerksordnung. mehr ... zuletzt aktualisiert am 09. Oktober 2024
Gegenstand des Unternehmens ist der Betrieb von Privatkliniken gem. § 30 GewO, der sowohl operative und konservative Augenbehandlungen, insbesondere die opthalmologisch-chirurgische Behandlung durch fachlich nicht weisungsgebundene approbierte Ärzte oder Belegärzte umfaßt sowie die Zuverfügungstellung von Räumen und Personal an ambulant operierende niedergelassene Augenärzte im Sinne eines ausgelagerten Praxisraums. mehr ... zuletzt aktualisiert am 09. Oktober 2024
Vermittlung des Abschlusses und Nachweis der
Gelegenheit zum Abschluß von Verträgen über
a) Versicherungen,
b) Darlehen,
c) den Erwerb von Anteilscheinen einer
Kapitalanlage- gesellschaft sowie von ausländischen
Investmentanteilen, die nach dem
Auslandinvestment-Gesetz vertrieben werden dürfen,
soweit die Voraussetzungen des § 2 Abs. 6 Satz 1 Nr.
8 KWG erfüllt sind, also soweit der Antragsteller
derartige Verträge ausschließlich zwischen Kunden
und einem Institut im Sinne des § 1 Abs. 1 b KWG -
Kredit und Finanzdienstleistungsinstitute-, einem
nach § 53 b Abs. 1 Satz 1 oder Abs. 7 KWG tätigen
Unternehmen, einem Unternehmen, das aufgrund einer
Rechtsverordnung nach § 53 c KWG gleichgestellt oder
freigestellt ist oder einer ausländischen
Investmentgesellschaft vermittelt bzw. nachweist,
keine weiteren Finanzdienstleistungen im Sinne von §
1 Abs.1a Satz 1 Nr. 1 - 4 KWG erbringt und nicht
befugt sind, sich im Zusammenhang mit dieser
Vermittlungs- und Nachweistätigkeit Eigentum oder
Besitz an Geldern, Anteilscheinen oder Anteilen von
Kunden zu verschaffen,
d) sonstigen öffentlich angebotenen
Vermögensanlagen, die für gemeinsame Rechnung der
Anleger verwaltet werden (insbesondere geschlossene
Immobilienfonds, stille Gesellschaftsanteile),
e) öffentlich angebotenen Anteilen einer
Kapitalgesellschaft (nur GmbH) oder Kommanditge-
sellschaft (z.B. bei geschlossenen Immobilienfonds).
Registrierungs-Nr.: D-XY6S-9Q2R8-96
Tätigkeitsart: Versicherungsmakler mit Erlaubnis nach § 34d Abs. 1 GewO.
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zuletzt aktualisiert am 09. Oktober 2024
Willkommen beim ASC Boxdorf, erleben Sie das abwechslungsreiche Sportprogramm wie
Fussball, Tischtennis, ZUMBA, Theater uvm., Zweck des Vereins:
1) Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des
Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung 1977 (AO 1977).
Eine Änderung im Status der Gemeinnützigkeit zeigt der Verein dem Bayerischen Landes-Sportverband e.V., den Fachverbänden seiner Abteilungen und dem für ihn
zuständigen Finanzamt für Körperschaft an.
(2) Der Vereinszweck besteht in der Förderung der Allgemeinheit auf dem Gebiet des Sports
und wird insbesondere verwirklicht durch:
- Abhaltung von geordneten Turn-, Sport- und Spielübungen,
- Durchführung von Versammlungen, Vorträgen, Kursen, sportlichen und kulturellen
Veranstaltungen,
- Ausbildung und Einsatz von sachgemäß vorgebildeten Übungsleitern.
(3) Der Verein ist selbstlos tätig; er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.
Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsgemäßen Zwecke verwendet werden.
Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins. Ausscheidende Mitglieder
haben keinerlei Ansprüche auf das Vereinsvermögen.
Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck des Vereins fremd sind, oder durch
unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.
(4) Der Verein ist politisch und konfessionell neutral.
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zuletzt aktualisiert am 09. Oktober 2024
(na), 1. der Ankauf und Verkauf von Grundstücken und
grundstücksgleichen Rechten, auch im eigenen Namen
und für fremde Rechnung,
2. die Vermittlung des Abschlusses von Verträgen und
der Nachweis der Gelegenheit zum Abschluß von Ver-
trägen über Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte,
gewerbliche Räume, Wohnräume und Darlehen,
3. die Anlage- und Abschlussvermittlung im Sinne des
§ 1 Absatz 1 a Satz 2 Nr. 1 und 2 KWG, beschränkt
auf Anteilscheine von Kapitalanlagegesellschaften
(inländischen Investmentfonds) und ausländischen
Investmentanteilen, die nach dem Auslandinvestment-
Gesetz vertrieben werden dürfen, und zwar aus-
schließlich für die in § 2 Absatz 6 Satz 1 N. 8 KWG
genannten Unternehmen, d.h. für lizenzierte Kredit-
bzw. Finanzdiensleitsungsinstitute oder Kapitalan-
lagegesellschaften bzw. ausländische Investment-
gesellschaften oder Zweigniederlassungen aus-
ländischer Kreditinstitute bzw. Wertpapierhandels-
unternehmen aus dem Europäischen Wirtschaftsraum,
die nach § 53 b Absatz 1 oder Absatz 7 KWG tätig
sein dürfen, wobei sich die Gesellschaft bei der
Erbringung dieser Finanzdienstleistungen nicht
Eigentum oder Besitz an Geldern, Anteilscheinen oder
Anteilen von Kunden verschaffen darf,
4. die Anlage und Abschlussvermittlung von
Bausparverträgen, Krediten, Vrsicherungen und von
gesellschaftsrechtlichen Beteiligungen mit Ausnahme
von Aktien (GmbH- KG- und GbR-Anteile),
5. die Vorbereitung oder Durchführung von Bauvor-
haben
a) als Bauherr im igenen Namen für eigene Rechnung
oder fremde Rechnung unter Verwendung von
Vermögenswerten von Erwerbern, Mietern, Pächtern
oder sonstigen Nutzungsberechtigten oder von
Bewerbern um Erwerbs- oder Nutzungsrechte,
b) als Baubetreuer im fremden Namen für fremde
Rechnung.
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zuletzt aktualisiert am 09. Oktober 2024