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An- und Verkauf und die Reparatur von Kraftfahr-
zeugen jeglicher Art und aller damit zusammen-
hängender Dienstleistungen. Gegenstand des Unter-
nehmens sind aber keine genehmigungspflichtigen
Tätigkeiten.
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zuletzt aktualisiert am 09. Oktober 2024
Vermittlung von Versicherungsverträgen sowie andere
Maklertätigkeiten, soweit sie nicht unter § 34c GewO
fallen oder sonst genehmigungsbedürftig sind, ferner
die Entwicklung und Verwirklichung von Beratungspro-
grammen einschl. der Erstellung von Design- und
Druckvorlagen für fremde Unternehmen.
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zuletzt aktualisiert am 09. Oktober 2024
Vermittlung von Verträgen über Versicherungen im Sinn des § 93 HGB (Versicherungsmakler); Vermittlung oder Nachweis der Gelegenheit zum Abschluß von Verträgen:
- über Darlehen,
- den Erwerb von Anteilscheinen einer Kapitalanlagegesellschaft,
- von ausländischen Investmentanteilen,
- von sonstigen öffentlich angebotenen Vermögensanlagen, die für gemeinsame Rechnung der Anleger verwaltet werden,
- von öffentlich angebotenen Anteilen an einer und von verbrieften Forderungen gegen eine Kapitalgesellschaft oder Kommanditgesellschaft;
Gegenstand sind aber keine Geschäfte, die der Genehmigung nach dem Kreditwesensgesetz bedürfen;
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zuletzt aktualisiert am 09. Oktober 2024
Die Herstellung und der Handel im In- und Ausland
mit Esoterik- und Wellnessprodukten, Genussmitteln
nebst Zubehör, Verlagsprodukten, Accessoires,
Geschenkartikeln, Kosmetik- und Drogerieartikeln,
gesundheitsfördernden Mittel, Schmuck, Textilien,
auf dem Versandweg oder im Direktverkauf, sofern
hierfür keine besonderen öffentliche-rechtlichen
Genehmigungen erforderlich sind.
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zuletzt aktualisiert am 09. Oktober 2024
(na), Die Unternehmensberatung, Vermarktung und Vermittlung von Produkten und Dienstleistungen im Bereich der Unternehmensberatung, insbesondere im HR-Beratungsbereich. Eine genehmigungspflichtige Beratungstätigkeit (insbesonderen in Rechts- oder Steuerangelegenheiten) ist nicht Gegenstand des Unternehmens.
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zuletzt aktualisiert am 09. Oktober 2024
die Vermittlung von Versicherungen und Finanzdienstleistungen, einschließlich Finanzberatung und Kontaktmanagement. Eine genehmigungspflichtige Beratungstätigkeit (insbesondere in Rechts- oder Steuerangelegenheiten) ist nicht Gegenstand des Unternehmens.
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zuletzt aktualisiert am 09. Oktober 2024
Groß- und Einzelhandel mit Maschinen, Anlagen und Luftreinigungssystemen, Multimedia- und Kommunikationsartikeln und Wasserbetten sowie sonstigen Waren, soweit hierzu keine Genehmigung erforderlich ist, sowie Erbringung von Serviceleistungen hierzu. Gegenstand des Unternehmens sind aber keine Tätigkeiten im Sinne der Handwerksordnung.
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zuletzt aktualisiert am 09. Oktober 2024
Verleih und Verkauf aller für Veranstaltungen, insbesondere Großveranstaltungen, erforderlichen Ausrüstungs-Gegenstände, nicht beschränkt auf Mobiliar und Geschirr, sowie Erbringung damit zusammenhängender Dienstleistungen, soweit sie nicht einer behördlichen Genehmigung bedürfen;
Firma ist Franchise-Nehmer der gleichnamigen Firma in München;
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zuletzt aktualisiert am 09. Oktober 2024
Kurz- und langfristige Vermietung von Kraftfahrzeugen, Anhängern und Aufliegern, der Handel mit Neu- und Gebrauchtfahrzeugen aller Art, die Erbringung von Beratungsleistungen, ausgenommen Rechts- und Steuerberatung, sowie die Erbringung von Dienstleistungen im Bereich Fuhrpark- und Lieferantenmanagement und der Handel mit und der Vertrieb von Reitsportartikeln und -zubehör. Geschäfte, die nach § 32 KWG der behördlichen Genehmigung bedürfen, sind nicht Gegenstand des Unternehmens.
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zuletzt aktualisiert am 09. Oktober 2024